Datensch(m)utz

Die Verfügbarkeit von Google Street View in Europa

Ich kann es nicht länger geheim halten. Der Druck wird zu groß. Ich gebe hiermit ein Geständnis ab und bitte Herrn Ferner oder andere sich zuständig fühlende Experten, mich bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen. Relevant wären die Paragrafen 202b, 202c Strafgesetzbuch (Briefgeheimnis). Sowie die Paragrafen 89 (Abhören von Nachrichten) und 148 des Telekommunikationsgesetzes.

Begründung: Ich bin neuerdings im Besitz eines Asus Netbook Eee PC, das jederzeit und überall Daten von verfügbaren drahtlosen Funknetzen erfasst und sammelt. Es kommt vor, dass dadurch unverschlüsselte Netze gefunden werden und ich in die Privatsphäre anderer eindringen konnte sowie derlei Daten gespeichert habe. Ich denke mal, das sind ausreichend Anhaltspunkte. Für die Hamburger Staatsanwaltschaft.

Außerdem bitte ich zu prüfen, ob das Fotografieren von ganzen Berliner Straßenzügen meinerseits im Bereich des Legalen liegt. Besonders das spätere Veröffentlichen auf diesem Blog sollte auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung geprüft werden.  Auch sollte in diesem Zusammenhang der geplante Einsatz einer Camera geprüft werden, die in der Lage ist, zeitliche und örtliche Daten mit den Aufnahmen zu verknüpfen.

2 Kommentare zu “Datensch(m)utz

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